RECHTSGEBIETE

 

Vertragsrecht, Versicherungs- und Haftungsrecht

Im Vertragsrecht geht es um die Prüfung vertraglicher Ansprüche wie auch die Erstellung von Vertragsentwürfen, Geschäftsbedingungen etc.

Im Versicherungsbereich werden sowohl die Beratung bei Personen-, d.h. insbesondere Berufsunfähigkeitsversicherungen, private Krankenversicherung, Krankentagegeldversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung, als auch in der Sachversicherung abgedeckt. Dies schließt etwa die Kaskoversicherung oder die Wohngebäudeversicherung mit ein. Ferner übernimmt die Kanzlei die Abwicklung von Verkehrsunfallschäden.


Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber den Bereich Kündigung, Versetzung, Leistungsmängel, Abmahnung, Umgang mit dem Betriebsrat, betriebliche Umstrukturierungen, Anforderungen an die Arbeitnehmerüberlassung, Einsatz von externen Mitarbeitern über Dienstleistung und Werkverträge sowie damit im Zusammenhang stehende Gefahr der Scheinselbständigkeit.


Außendienst- und Vertriebsrecht

Außendienst- und Vertriebsstrukturen unterliegen häufig Umstrukturierungen. Hieraus ergeben sich Konflikte in Bezug auf den Status und die Ansprüche der Handelsvertreter und angestellten Außendienstmitarbeiter. Provisionsklagen, Ausgleichsansprüche, Anforderungen nach Buchauszügen oder wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten gehen hiermit nicht selten einher.